Ein Reifen ist beschädigt – und trotzdem müssen vier erneuert werden.
Fendt 724 Vario Traktorschaden – warum die Voreilung über den Reparaturweg entscheidet
Anonymisiert. Nachvollziehbar. Aus unserer Region.
Im Mai 2026 kollidiert auf einer Landstraße im Landkreis Kusel ein Ackerschlepper mit einem Pkw. Der sichtbare Schaden liegt am Rad vorne links. Der Fendt 724 Vario Traktorschaden zeigt exemplarisch, warum bei einem Allradschlepper mit voreilender Vorderachse nicht der eine beschädigte Reifen über den Reparaturweg entscheidet, sondern eine gemessene Profiltiefe und eine Herstellervorgabe von maximal drei Prozent Voreilung.
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Ein Fendt 724 Vario – Ackerschlepper mit Allradantrieb, Baujahr 2018, rund 4.900 Betriebsstunden – kollidiert im Mai 2026 auf einer Landstraße im Landkreis Kusel mit einem Pkw. Der Anstoss liegt am Rad vorne links: Die Reifenflanke ist eingerissen, das Felgenhorn eingekerbt, Bauteile der Radaufhängung und der Lenkung sind betroffen – der Schlepper ist nicht verkehrssicher. Die fachliche Kernfrage ist nicht, ob der beschädigte Reifen ersetzt wird, sondern warum bei einem Allradschlepper mit voreilender Vorderachse alle vier Reifen erneuert werden müssen.
Phasen-ZeitleisteMai 2026 – Unfall: Kollision mit einem Pkw auf einer Landstraße im Landkreis Kusel. Der Hergang wurde polizeilich aufgenommen. Als Sachverständige bewerten wir den Hergang nicht – wir stellen den Schaden am Fahrzeug fest.
Mai 2026 – Notreparatur zur Absicherung: Das abgerissene Luftventil wird erneuert, der Reifen wieder befüllt. Damit ist die Maschine bewegbar, aber nicht instand gesetzt.
Juni 2026 – Besichtigung im Landkreis Kusel: Schadenaufnahme am Rad vorne links, Profiltiefenmessung an Vorder- und Hinterachse, Prüfung von Radaufhängung und Lenkung, Auslesen der Betriebsdaten, Kalkulation sowie Wiederbeschaffungswert- und Restwertermittlung.
Der Fall wird hier als dokumentierte Fall-Akte aus der Gutachterpraxis vorgestellt. Bastian Kfz-Gutachter wurde vom Anspruchsteller mit der Schadenfeststellung beauftragt. Die Besichtigung erfolgte im Landkreis Kusel.
Erstbesichtigung – ein Rad, mehrere Systeme
Fendt 724 Vario an der Unfallstelle – Rad vorne links (anonymisiert)
Das Fahrzeug
Der Schaden
Der Anstoss liegt am Rad vorne links. Aufgenommen wurden: eingerissene Reifenflanke, Kratzer und Einkerbungen am Felgenhorn der Radfelge, abgerissenes Luftventil sowie Anprallspuren im Bereich der Spurstange. Betroffen sind damit nicht nur Reifen und Felge, sondern auch Bauteile, die Kräfte weiterleiten: Radlager vorne links, Spurstange vorne links, Lenkwinkelsensor, Gelenkgehäuselager und der Lenkzylinder, in dem ein Druckstoss nicht auszuschließen ist.
Die Maschine ist in diesem Zustand nicht verkehrssicher: Eine eingerissene Reifenflanke trägt die Lasten eines Schleppers dieser Gewichtsklasse nicht mehr zuverlässig, die Felge ist beschädigt, und eine Beeinträchtigung der Lenkung ist nicht auszuschließen. Zur Absicherung wurde vor Ort lediglich das abgerissene Ventil erneuert und Luft aufgefüllt – eine Notmaßnahme, keine Instandsetzung.
Ein Teil der betroffenen Bauteile liegt hinter Verkleidungen und Lagerstellen, die erst bei der Demontage zugänglich werden. Das Gelenkgehäuselager wurde deshalb unter Prüfvorbehalt aufgenommen: Ob es ersetzt werden muss, lässt sich erst im zerlegten Zustand abschließend beurteilen. Eine Nachbesichtigung ist dafür vorgesehen.
Vorderreifen ohne Luft (Unfallstelle)
Reifenflanke eingerissen (Detail)
Radfelge vorne links, Anprallspuren
Auf einen Blick
Technische Besonderheiten dieses Falls
Ein Praxisfall beantwortet nicht nur, was passiert ist, sondern vor allem: woher wir die Zahlen kennen. Der folgende Kasten fasst die Feststellungen zusammen; darunter steht, mit welchem Verfahren jeder Wert entstanden ist. Jede Zeile ist ein Befund, kein Eindruck.
Woher die Zahlen kommen – Verfahren, Messung, Befund, Folge
Warum wird bei einer Landmaschine die Profiltiefe gemessen, obwohl der Reifen sichtbar beschädigt ist? Weil die Messwerte nicht den Schaden belegen, sondern den Reparaturweg. Die Frage lautet nicht „ist der Reifen hin?“, sondern: „Welcher Zustand stellt den Zustand vor dem Schaden wieder her, ohne die Maschine technisch zu gefährden?“ Bei einem Allradschlepper mit voreilender Vorderachse hängt die Antwort an einem gemessenen Verhältnis – und das ist ohne Messwerte nicht begründbar.
Ebenso wichtig ist, was nicht abschließend beurteilt werden konnte. Radlager, Gelenkgehäuse und Lenkzylinder liegen im Kraftfluss des Anstosses. Ob dort Folgeschäden vorliegen, zeigt erst die Demontage. Ein Gutachten, das diesen Vorbehalt verschweigt, wirkt sauberer, als es ist – deshalb steht er ausdrücklich in der Akte, zusammen mit der vorgesehenen Nachbesichtigung.
Profiltiefe gemessen
Achsschenkel / Gelenkgehäuse vorne links
Warnmeldung im Vario-Terminal
Die Voreilung – warum vier Reifen und nicht einer
Ein Allradschlepper treibt beide Achsen an, aber nicht mit demselben Abrollverhalten. Die Vorderachse läuft konstruktiv leicht voreilend – sie dreht etwas schneller, als es der reine Streckenanteil verlangen würde. Das ist gewollt: Es hält den Schlepper in der Spur und verhindert, dass die Vorderachse geschoben wird. Der Hersteller gibt dafür einen engen Rahmen vor. Im vorliegenden Fall beträgt die zulässige Voreilung maximal 3 Prozent.
Dieses Verhältnis entsteht aus dem Abrollumfang der Reifen – und der hängt unmittelbar an der Profiltiefe. Gemessen wurden an der Vorderachse 43 mm bei einem Neuwert von 55 mm, an der Hinterachse 48 mm bei einem Neuwert von 58,5 mm. Die Bereifung ist also gleichmäßig eingefahren, und das Verhältnis der Achsen zueinander stimmt. Setzt man nun einen einzelnen fabrikneuen Reifen mit vollem Profil an die Vorderachse, verändert sich dessen Abrollumfang gegenüber den drei übrigen Reifen – und damit das Verhältnis der Achsen. Die Voreilung verlässt den vorgegebenen Bereich.
Die Folge wäre keine kosmetische. Eine dauerhaft zu hohe oder zu niedrige Voreilung belastet den Triebstrang, führt zu erhöhtem und ungleichmäßigem Reifenverschleiß und kann Verspannungen im Allradantrieb erzeugen. Deshalb ist die Erneuerung aller vier Reifen in diesem Fall keine großzügige Auslegung, sondern die technisch begründete Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis – belegt durch Herstellervorgabe und Messwert.
Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Position im Gutachten Bestand hat. Eine Reifenposition über vier statt einem Reifen fällt bei der Prüfung einer Kalkulation regelmäßig auf und wird hinterfragt. Steht die Begründung mit Vorgabe und Messwert im Gutachten, ist sie nachvollziehbar dokumentiert. Fehlt sie, sieht die Position nach Aufschlag aus. Landmaschinen sind dafür ein typisches Beispiel: Sie werden oft nach Pkw-Maßstäben kalkuliert – und ihre Besonderheiten gehen dabei unter.
Die Kalkulation im Überblick
Beurteilung: Reparaturschaden
Die Reparaturkosten von rund 13.090 € brutto liegen weit unterhalb des Wiederbeschaffungswerts von rund 143.400 €. Die Maschine ist damit eindeutig reparaturwürdig; eine Abrechnung auf Totalschadenbasis kommt nicht in Betracht. Eine merkantile Wertminderung ist nach Fahrzeugart, Baujahr und Betriebsstunden nicht angesetzt. Der Ausfall der Maschine ist mit einem DAT-Orientierungswert von 200 € je Tag und einer Reparaturdauer von 4–5 Arbeitstagen dokumentiert. Die Kalkulation steht unter dem Vorbehalt der Nachbesichtigung, weil Radlager, Gelenkgehäuse und Lenkzylinder erst nach Demontage abschließend beurteilt werden können. Wir stellen diese Werte fest und dokumentieren sie; welche Ansprüche daraus folgen, klärt der Rechtsanwalt.
Schaden an Traktor, Anhänger oder Maschine?
Persönlich. Unabhängig. Fachlich präzise. Wir besichtigen Land- und Baumaschinen dort, wo sie stehen – im Betrieb, auf dem Hof oder in der Werkstatt. Bei voller Regulierung durch die gegnerische Versicherung entstehen für Sie keine Kosten; wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Was Landwirte und Lohnunternehmer aus diesem Fall lernen
Der Fall wirkt zunächst überschaubar: ein beschädigtes Rad. Sein Wert liegt darin, dass er zeigt, wie schnell bei einer Landmaschine eine technisch zwingende Position nach einem Aufschlag aussieht – wenn die Begründung fehlt. Fünf Punkte lassen sich übertragen:
1. Ein Reifenschaden am Allradschlepper ist selten ein Reifen. Die Voreilung der Vorderachse – hier maximal 3 Prozent nach Herstellervorgabe – hängt am Abrollumfang und damit an der Profiltiefe. Bei 43 mm vorne und 48 mm hinten lässt sich der zulässige Bereich mit einem einzelnen neuen Reifen nicht halten.
2. Was gemessen ist, lässt sich begründen. Eine Position über vier Reifen wird bei der Prüfung einer Kalkulation regelmäßig hinterfragt. Mit Herstellervorgabe und Messwert im Gutachten ist sie nachvollziehbar dokumentiert – ohne sie bleibt sie eine Behauptung.
3. Nicht verkehrssicher heißt: stehenbleiben, nicht weiterfahren. Eingerissene Reifenflanke, beschädigte Felge und eine mögliche Beeinträchtigung der Lenkung sind kein Zustand, in dem eine Maschine dieser Gewichtsklasse im öffentlichen Verkehr bewegt wird. Die Notreparatur am Ventil ändert daran nichts.
4. Der Ausfall gehört dokumentiert. In der Saison ist ein stehender Schlepper der eigentliche Schaden. Reparaturdauer (4–5 Arbeitstage), Wiederbeschaffungsdauer (10–20 Kalendertage) und der DAT-Orientierungswert von 200 € je Tag stehen deshalb im Gutachten – als Feststellung, nicht als Forderung.
5. Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – auch bei Land- und Baumaschinen. Ein unabhängiges Gutachten hält Reparaturweg, Kosten, Wiederbeschaffungswert und Ausfallzeiten nachvollziehbar fest.
Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls erfolgt durch einen Rechtsanwalt. Wir dokumentieren den technischen Schaden, den erforderlichen Reparaturweg, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und die für die Schadenregulierung relevanten Tatsachen. Den Unfallhergang bewerten wir nicht.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Schaden – unser Fall
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir besichtigen Ihre Maschine dort, wo sie steht – persönlich, neutral und fachlich präzise. Sie sprechen direkt mit einem Kfz-Sachverständigen.
Bastian Kfz-Gutachter
Bastian Kfz-Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Inhaber Gunther Bastian, Kfz-Meister
Bergstraße 2 · 66871 Theisbergstegen
E-Mail: info@sv-bastian.de
Mobil: 0170 5229451 · Festnetz: Festnetz anrufen
Einsatzgebiet: mobil im Umkreis von rund 150 km um Theisbergstegen – Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Hessen und Baden-Württemberg. Wir kommen zu Ihnen.
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