Der Mietpark Glantal, ein Teil unseres Unternehmens, bietet Ihnen eine umfassende Auswahl an Mietfahrzeugen und Baumaschinen für verschiedene Einsatzgebiete. Unser Ziel ist es, Ihnen flexible, zuverlässige und kosteneffiziente Lösungen für Ihr Bau- oder Transportprojekt zur Verfügung zu stellen. Mit einer breiten Palette an hochwertigen Geräten und Fahrzeugen stehen wir Ihnen zur Seite, damit Ihre Projekte reibungslos und effizient ablaufen.
Mietfahrzeuge
Baumaschinen
Flexible Mietoptionen
Professionelle Beratung
Zuverlässiger Service
Besuchen Sie unsere Webseite www.mietpark-glantal.de oder kontaktieren Sie uns direkt, um eine individuelle Mietanfrage zu stellen. Unser Team freut sich darauf, Ihnen die passenden Lösungen für Ihr Projekt anzubieten.
Mietpark Glantal
Gunther Bastian
Bergstraße 2
66871 Theisbergstegen- OT Godelhausen
Tel.: 06381-4280150
E-Mail: info@mietpark-glantal.de
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die mit dem Mietpark Glantal abgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden
nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Mietpark Glantal oder durch die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter zustande. Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
Mietdauer
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Mietpark Glantal. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt
zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Zahlungsbedingungen werden im Mietvertrag festgelegt. Die Miete ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu zahlen. Zusätzliche Kosten, wie Transport,
Reinigung oder Betankung, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Kaution
Der Mietpark Glantal kann eine Kaution verlangen, die bei Vertragsabschluss zu hinterlegen ist. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und Abzug
eventueller Schäden oder Kosten zurückerstattet.
Übergabe, Einweisung und Rückgabe
Der Mieter erhält eine Einweisung in die Bedienung des Mietobjekts. Die Nutzung und Einsatzmöglichkeiten des Mietobjekts müssen vorab mit dem Vermieter besprochen werden. Der
Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, auch wenn es sich um Arbeits- oder Baumaschinen handelt. Eventuelle Schäden,
die während der Mietzeit entstanden sind und nicht durch normalen Verschleiß verursacht wurden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Mietobjekt entstehen, es sei denn, sie sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Eine Versicherung des
Mietobjekts ist nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, eine geeignete Versicherung abzuschließen oder den Vermieter von
jeglichen Forderungen freizustellen.
Maschinenbruchversicherung für Bagger
Für gemietete Bagger besteht eine Maschinenbruchversicherung, die ausschließlich Schäden am Bagger selbst abdeckt, die durch technische Defekte oder Maschinenausfälle entstehen.
Diese Versicherung umfasst keine Schäden, die durch die mit dem Bagger ausgeführten Arbeiten verursacht werden (z. B. Beschädigungen von unterirdischen Leitungen, Gebäuden oder
anderen Objekten). Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die während der Arbeit mit dem Bagger an Dritten, deren Eigentum oder an anderen Objekten entstehen. Es liegt in
der Verantwortung des Mieters, entsprechende Versicherungen für Schäden an Dritten abzuschließen.
Verwendung des Mietobjekts
Das Mietobjekt darf nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden und nur von der im Vertrag genannten Person. Fahrten ins Ausland sind ausdrücklich untersagt. Der
Mieter ist verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Nutzungsvorschriften zu beachten und die Betriebsanweisungen des Herstellers einzuhalten.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Wartungsarbeiten und kleinere Reparaturen,
die während der Mietdauer erforderlich werden, hat der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten durchzuführen. Der Mieter verpflichtet sich, alle
Betriebsanweisungen und Sicherheitsvorgaben strikt einzuhalten.
Haftungsausschluss bei Maschinenfehlern und Nutzungsausfall
Der Mietpark Glantal haftet nicht für Verluste, Verzögerungen oder Kosten, die dem Mieter entstehen, wenn die gemietete Maschine oder das Fahrzeug während der Mietzeit aufgrund
eines Defekts ausfällt und dadurch Arbeiten nicht oder nur verspätet ausgeführt werden können. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter einen Defekt unverzüglich zu melden,
damit eine Reparatur oder ein Austausch des Mietobjekts organisiert werden kann, sofern dies möglich ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Mietminderung aufgrund von
Maschinenausfällen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mietpark Glantal hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Haftungsausschluss des Vermieters
Der Mietpark Glantal haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Mietobjekts entstehen,
übernimmt der Mietpark Glantal keine Haftung. Personenschäden, die durch die Nutzung des Mietobjekts entstehen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Reinigung und Rückgabe im sauberen Zustand
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt bei Rückgabe in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte eine Reinigung erforderlich sein, werden die Kosten dem Mieter in Rechnung
gestellt.
Rückerstattung bei frühzeitiger Rückgabe
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Mieter nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Mieten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Rücktritt und Kündigung
Beide Parteien können den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Bereits gezahlte Mieten
werden bei einer berechtigten Kündigung anteilig zurückerstattet.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Mietpark Glantal in Kusel. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Datenschutz
Der Mietpark Glantal ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu speichern.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.