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Prüfberichte und Kürzungsberichte – Genauso kritisch wie Ferngutachten

 

Während Prüfberichte und Kürzungsberichte nicht direkt auf Ferngutachten basieren, werden sie von Versicherungen oft mit dem gleichen Ziel erstellt: Kosten zu senken und die Schadensregulierung zu minimieren. In der Praxis stehen Prüfberichte und Ferngutachten in der Kritik, da sie häufig dieselben Mängel und Risiken mit sich bringen.

Was ist ein Prüfbericht?

Ein Prüfbericht ist eine von der Versicherung erstellte Überprüfung des bereits vorliegenden Schadensgutachtens, das oft von einem unabhängigen Gutachter beauftragt wurde. Die Versicherung analysiert hierbei den Reparaturweg, die Schadenshöhe und die Reparaturkosten, um Kürzungen oder Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, die entstandenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Prüfbericht kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Schadensersatzleistung haben und ist für den Kunden oft problematisch, da er die vom Gutachter ermittelten Werte in Frage stellt.

Ähnlichkeiten mit Ferngutachten

Auch wenn Prüfberichte in der Regel auf vor Ort erstellten Gutachten basieren, teilen sie viele der Kritikpunkte, die auch bei Ferngutachten zutreffen:

  1. Fehlerhafte Bewertung: Prüfberichte, wie auch Ferngutachten, stützen sich oft auf theoretische Berechnungen, die den Schaden aus einer distanzierten Perspektive bewerten. Der tatsächliche Schaden wird möglicherweise nicht in vollem Umfang berücksichtigt, was zu unrealistischen Kürzungen führt.

  2. Vorgabe des Reparaturwegs: Ähnlich wie bei Ferngutachten versuchen Versicherungen, durch Prüfberichte den Reparaturweg zu diktieren. Dies widerspricht der Dispositionsfreiheit des Geschädigten, die ihm das Recht gibt, selbst zu entscheiden, wie und wo sein Fahrzeug repariert werden soll. Gerichte wie das AG Suhl haben mehrfach entschieden, dass der Schädiger oder die Versicherung den Reparaturweg nicht durch einen Prüfbericht vorgeben darf (Az. 1 C 125/22).

  3. Keine rechtliche Verbindlichkeit: Prüfberichte haben keine rechtliche Bindung. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren oder in der Reparaturwerkstatt vorzulegen. Das AG München entschied, dass die Versicherung nicht in den Reparaturprozess eingreifen kann (Az. 333 C 2510/21). Der Prüfbericht darf nicht den vorrangigen Maßstab für die Schadensermittlung setzen, solange ein unabhängiges Gutachten vorliegt.

  4. Verlust von Ansprüchen: Genau wie bei Ferngutachten besteht bei Prüfberichten die Gefahr, dass der Kunde durch die Kürzungen wichtige Ansprüche verliert. Dies betrifft insbesondere Reparaturen, bei denen die Versicherung versucht, gebrauchte Teile oder minderwertige Reparaturmethoden zu fordern, um Kosten zu sparen. Hierbei wird oft der tatsächliche Aufwand unterschätzt.

Was können Kunden tun?

  1. Gutachten verteidigen: Kunden sollten sich auf das unabhängige Gutachten verlassen, das sie in Auftrag gegeben haben. Ein Prüfbericht der Versicherung ist nicht bindend und kann vor Gericht nicht als Grundlage für Kürzungen verwendet werden. Mehrere Gerichte, darunter das AG Zittau (Az. 14 C 518/20), haben klargestellt, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, Kürzungen durch Prüfberichte zu akzeptieren.

  2. Rechtlichen Beistand suchen: Wenn die Versicherung versucht, den Schadensersatz durch Prüfberichte zu kürzen, sollten Kunden rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Viele Rechtsanwälte sind auf Schadensregulierung spezialisiert und können dabei helfen, die vollständigen Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen.

  3. Vorsicht bei Empfehlungen der Versicherung: Prüfberichte und Kürzungsberichte werden oft im Interesse der Versicherung erstellt, nicht des Kunden. Es ist ratsam, skeptisch gegenüber solchen Berichten zu sein und diese nicht ohne Rücksprache mit einem unabhängigen Experten zu akzeptieren.


Fazit: Prüfberichte sind genauso kritisch zu bewerten wie Ferngutachten

Prüfberichte und Kürzungsberichte dienen oft dem Zweck, die Schadensregulierung zu reduzieren und die Kosten für die Versicherung zu senken – zum Nachteil des Kunden. Obwohl sie nicht auf Ferngutachten basieren, teilen sie viele der Risiken und rechtlichen Unsicherheiten, die auch Ferngutachten betreffen. Kunden sollten sich bewusst sein, dass sie nicht verpflichtet sind, die Vorgaben aus Prüfberichten zu akzeptieren, und stattdessen auf unabhängige Gutachten und rechtlichen Beistand setzen, um ihre vollständigen Ansprüche geltend zu machen.

Wichtige Urteile im Überblick:

  • AG Suhl (Az. 1 C 125/22): Der Geschädigte muss sich nicht durch einen Prüfbericht den Reparaturweg vorschreiben lassen.
  • AG Zittau (Az. 14 C 518/20): Kürzungen durch die Versicherung auf Basis eines Prüfberichts müssen nicht akzeptiert werden.
  • AG München (Az. 333 C 2510/21): Die Versicherung darf nicht aktiv in den Reparaturprozess eingreifen und diesen durch Prüfberichte beeinflussen.

 


Bastian KFZ-Gutachter Sachverstänigenbüro e.K.

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