Ein Kaskoschaden entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie Wetter, Wildunfälle oder Eigenverschulden beschädigt wird. In diesen Fällen übernimmt Ihre eigene Kaskoversicherung die Kosten für die Reparatur, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, die Sie beim Abschluss der Versicherung getroffen haben.
Ein Kaskoschaden wird von Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden, bei dem die Versicherung des Unfallverursachers zahlt, übernimmt Ihre Kaskoversicherung die Reparaturkosten, jedoch unter Beachtung der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Klauseln. Dazu zählen Aspekte wie die Art der Reparatur, die Verwendung von Ersatzteilen und die Werkstattwahl.
Reparaturen müssen nach Herstellervorgaben erfolgen
Auch wenn Ihre Kaskoversicherung für die Kosten aufkommt, müssen alle Reparaturen gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers durchgeführt werden. Abweichungen davon sind
nicht erlaubt, da sie die Sicherheit und den Werterhalt des Fahrzeugs gefährden könnten. Es darf nur auf von den Herstellern empfohlene Reparaturverfahren und Teile
zurückgegriffen werden, um die Integrität des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Verwendung von Gebrauchtteilen
Im Rahmen von Kaskoschäden setzen Versicherungen, wie beispielsweise die Allianz, zunehmend auf den Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen, um Kosten zu senken und
gleichzeitig umweltfreundlicher zu agieren. Diese Praxis ist zulässig, solange die Teile in einem guten Zustand sind und den Herstellervorgaben entsprechen. Gebrauchte
Teile können beispielsweise für nicht sicherheitsrelevante Komponenten wie Türen, Spiegel oder Rückleuchten verwendet werden. Für sicherheitsrelevante Teile wie Lenkungen, Achsen oder
Bremsen werden jedoch weiterhin ausschließlich Neuteile eingesetzt.
Beispiel: Die Allianz bietet eine nachhaltige Alternative zur Nutzung neuer Teile, insbesondere für Fahrzeuge im Alter zwischen drei und acht Jahren. Teile von Unfallfahrzeugen, die sonst häufig ins Ausland verkauft werden, kommen nun vermehrt als Ersatzteile zum Einsatz. Dies soll sowohl Kosten reduzieren als auch die CO2-Emissionen senken, da bei der Herstellung neuer Autoteile erhebliche Mengen Treibhausgase entstehen.
Vertragsbindung und freie Werkstattwahl
Ob Sie eine freie Werkstattwahl haben, hängt von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ab, die Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. In vielen
Standardverträgen der Kaskoversicherung ist eine Werkstattbindung vorgesehen. Das bedeutet, dass Ihre Versicherung entscheidet, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug
repariert wird – häufig in einer Partnerwerkstatt, die zu günstigeren Konditionen für die Versicherung arbeitet. Nur wenn Sie einen entsprechenden Zusatz im
Vertrag abgeschlossen haben, können Sie die Werkstatt frei wählen.
Beispiel: Wenn Sie keine freie Werkstattwahl im Vertrag haben, werden Reparaturen in einer Werkstatt durchgeführt, die vertraglich an die Versicherung gebunden ist. Diese Werkstätten arbeiten in der Regel zu günstigeren Konditionen, was bedeuten kann, dass kleinere Reparaturen (wie die Befestigung einer Scheinwerferlasche) anstelle eines teuren Teilaustauschs vorgenommen werden.
Kostenorientierte Reparaturen
Versicherungen legen grundsätzlich Wert auf kostengünstige Reparaturen. Das bedeutet, dass nicht immer Neuteile verwendet werden müssen, wenn eine Reparatur möglich ist. In vielen Fällen
ist es zulässig, dass gebrauchte Ersatzteile oder reparierte Komponenten zum Einsatz kommen, solange dies den Herstellervorgaben entspricht.
Versicherungen wie die Allianz führen diese Praxis bereits aktiv durch, um die steigenden Kosten in der Unfallreparatur zu senken und gleichzeitig nachhaltiger zu handeln.
Es ist wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer die Bedingungen Ihres Kaskovertrages genau kennen. Vertragsrecht und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln im Detail, ob Sie die Werkstatt frei wählen dürfen, welche Art von Reparaturen erlaubt ist und ob gebrauchte Teile verwendet werden können. Insbesondere bei Werkstattbindungstarifen sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer von der Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt reparieren zu lassen. Diese Werkstätten arbeiten oft zu günstigeren Konditionen für die Versicherung, wodurch kostensparende Reparaturen gefördert werden.
Versicherung und Werkstattbindung
Partnerwerkstätten, die mit Versicherungen zusammenarbeiten, arbeiten oft zu günstigeren Konditionen und nehmen vorrangig Aufträge der Versicherung an. Dies kann dazu führen, dass diese
Werkstätten nicht immer die teureren Reparaturmethoden bevorzugen, sondern günstigere Lösungen wie die Verwendung von Gebrauchtteilen oder Reparaturen anstelle des vollständigen
Austauschs von Bauteilen anwenden.
Freie Werkstattwahl bei Vertragszusatz
Wenn Sie jedoch sicherstellen möchten, dass Sie immer die Werkstatt frei wählen können, sollten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrags darauf achten, dass ein entsprechender
Zusatz enthalten ist. Nur so haben Sie die Möglichkeit, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu nutzen, die vielleicht voll bezahlte Reparaturen statt der von der
Versicherung bevorzugten günstigen Optionen durchführt.
Bei einem Kaskoschaden ist Ihre Schadensregulierung stark durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung bestimmt. Reparaturen müssen nach Herstellervorgaben durchgeführt werden, aber die Versicherung hat das Recht, kostengünstige Lösungen wie die Verwendung von gebrauchten Teilen oder die Reparatur anstelle des Austauschs von Bauteilen zu wählen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vertrag sorgfältig prüfen und sich über Ihre Rechte, insbesondere hinsichtlich der Werkstattwahl, informieren.
Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug sachgerecht und nach den geltenden Vorgaben repariert wird.