Im Schadenrecht gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die bei der Abwicklung eines Unfalls eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine klare und verständliche Erklärung der wichtigsten Begriffe, die Kunden kennen sollten, um ihre Rechte vollständig wahrzunehmen und den Schadenprozess zu verstehen.
Ein Gutachten, das auf Basis von Fotos oder Videos erstellt wird, ohne dass der Gutachter das Fahrzeug persönlich begutachtet. Diese Methode birgt das Risiko fehlerhafter Schadensbewertungen, da der Gutachter keine vollständige Übersicht über den Schaden hat.
Ein von der Versicherung erstellter Bericht zur Überprüfung eines vorliegenden Gutachtens. Der Prüfbericht wird genutzt, um mögliche Kürzungen vorzunehmen. Der Geschädigte ist jedoch nicht verpflichtet, den Prüfbericht als Grundlage zu akzeptieren.
Ein Prüfbericht, der die Schadenssumme nach unten korrigiert. Ziel der Versicherung ist es, die Kosten für die Schadenregulierung zu reduzieren. Kunden sollten Kürzungsberichte sorgfältig prüfen und nicht blind akzeptieren.
Ein Schaden, der durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten des geschädigten Fahrzeugs.
Ein Schaden, der am eigenen Fahrzeug durch eigene Fehler, Naturereignisse oder Vandalismus entsteht. In diesem Fall greift die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters.
Der Wert, der benötigt wird, um ein beschädigtes Fahrzeug durch ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu ersetzen.
Der verbleibende Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall. Dieser Wert wird bei der Ermittlung des Schadensersatzes berücksichtigt, wenn das Fahrzeug nicht repariert, sondern verkauft oder stillgelegt wird.
Eine Entschädigung, die dem Geschädigten zusteht, wenn sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzbar ist. Diese Zahlung soll den Verlust an Mobilität ausgleichen, während das Fahrzeug repariert wird.
Kosten für einen Mietwagen, die dem Geschädigten zustehen, wenn sein Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht genutzt werden kann. Diese Kosten werden oft im Rahmen eines Haftpflichtschadens übernommen.
Ein Tarifmodell, bei dem die Versicherung den Geschädigten dazu verpflichtet, das Fahrzeug in einer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren zu lassen. Wer diesen Zusatz nicht im Vertrag hat, darf die Werkstatt frei wählen.
Hierbei lässt sich der Geschädigte den Schadensbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Oftmals wird dabei der geschätzte Betrag gekürzt, da die Versicherung von einer günstigeren Reparatur ausgeht.
Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten und der Restwert des Fahrzeugs zusammen höher sind als der Wiederbeschaffungswert. In diesem Fall lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr.
Wenn mehrere Parteien für einen Schaden verantwortlich sind, wird die Haftung anteilig aufgeteilt, je nach Verschuldensgrad der beteiligten Personen.
Die merkantile Wertminderung tritt auf, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall an Marktwert verliert, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Käufer zahlen in der Regel weniger für ein Fahrzeug, das als Unfallwagen gilt, unabhängig von der Reparaturqualität. Diese Wertminderung wird in der Regel bei Fahrzeugen bis zu 6 Jahren oder einer Laufleistung bis 100.000 km berücksichtigt.
Bei der technischen Wertminderung kann das Fahrzeug nach der Reparatur nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Es verbleiben dauerhafte technische Mängel, die die Funktion oder Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen und somit den Wert mindern.
Ein kleiner Schaden, dessen Reparaturkosten relativ gering sind (oft unter einem bestimmten Schwellenwert, z. B. 750 Euro). Für Bagatellschäden ist häufig kein Gutachten erforderlich.
Der Geschädigte ist dafür verantwortlich, den Schaden und dessen Entstehung nachzuweisen. Hierfür spielen Gutachten eine zentrale Rolle, die den Umfang des Schadens dokumentieren.
Diese Quote hilft zu bestimmen, ob der Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden einzustufen ist. Sie vergleicht die Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Fahrzeugs. Er gibt an, wie viel Geld der Geschädigte benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, nachdem sein eigenes Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde.
Formel:
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert
Beispiel:
Wenn der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs bei 10.000 € liegt und der Restwert bei 3.000 €, beträgt der
Wiederbeschaffungsaufwand 7.000 €. Dies ist der Betrag, den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Eine umfassende Kenntnis dieser Begriffe ist entscheidend, um den Schadenregulierungsprozess zu verstehen und Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen. Achten Sie besonders auf die Risiken bei Ferngutachten und Kürzungsberichten, da diese oft nicht die vollständige Wahrheit über den Schaden widerspiegeln. Vertrauen Sie auf unabhängige Gutachten und lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten.