Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstgen
Inhaber: Gunther Bastian
Die Erstellung des Gutachtens durch Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K. (nachfolgend "Sachverständiger") für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des AGs gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Sachverständigen anerkannt werden.
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, doch gelten auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene Aufträge als verbindlich. Der AG stellt alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
Der AG legitimiert den Sachverständigen zur Vornahme aller zur Gutachtenerstellung erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Einholung von Informationen bei Behörden, Versicherungen und anderen Dritten.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Honorar des Sachverständigen bei Erstellung des Gutachtens fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Die Entschädigung für Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung von Gutachten, einschließlich aller Nebenkosten, richtet sich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
Im Falle einer gerichtlichen Bestellung oder Tätigkeit als gerichtlicher Gutachter werden sämtliche Entschädigungen, wie Zeitaufwand, Reisekosten und sonstige Aufwendungen, ebenfalls gemäß den aktuellen Bestimmungen des JVEG berechnet und in Rechnung gestellt.
Sollte eine Differenz zwischen der privaten und der gerichtlichen Entschädigung entstehen, wird diese nach den Sätzen des JVEG ausgeglichen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Eine schriftliche Stornierung per E-Mail oder Fax ist jederzeit möglich. Vor Beginn der Auftragsdurchführung wird eine Pauschale von 100 € zzgl. MwSt. berechnet, danach wird der volle Rechnungsbetrag fällig.
Der AG erhält das Gutachten in dreifacher Ausfertigung. Der Versand erfolgt auf Risiko des AGs an die vom AG gewünschte Adresse.
Der AG ist verpflichtet, alle zur Gutachtenerstellung relevanten Informationen umfassend und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere den Schadenshergang, Vorschäden und Altschäden.
Der AG kann jederzeit Auskünfte zum Stand des Gutachtens und zur Höhe etwaiger Zusatzkosten verlangen.
Der AG ermächtigt den Sachverständigen zur Durchführung von Probefahrten und Funktionsprüfungen, die zur Schadensaufnahme erforderlich sind. Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch übliche Prüfungen entstehen.
Der Sachverständige kann qualifizierte Fachbetriebe für spezialisierte Arbeiten wie Demontage oder weitere technische Prüfungen beauftragen. Die Auswahl der Fachbetriebe liegt im Ermessen des Sachverständigen.
Werkstätten dürfen keine offenen Kostenvoranschläge ohne Preisbindung erstellen, da die AGB des ZDK eine Bindungsfrist vorsehen. Der Sachverständige kann jedoch eine offene Kostenkalkulation erstellen, da er nicht an Preisbindungen gebunden ist.
Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich.
Der AG kann den Vertrag bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ausgenommen sind Aufträge, bei denen der AG einer sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.