Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K.
Bergstraße 2, 66871 Theisbergstgen

Inhaber: Gunther Bastian

 

§1 Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K. (nachfolgend "Sachverständiger") für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des AGs gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Sachverständigen anerkannt werden.

 

§2 Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, doch gelten auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene Aufträge als verbindlich. Der AG stellt alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

 

§3 Vollmacht

Der AG legitimiert den Sachverständigen zur Vornahme aller zur Gutachtenerstellung erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Einholung von Informationen bei Behörden, Versicherungen und anderen Dritten.

 

§4 Zahlungsbedingungen

Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Honorar des Sachverständigen bei Erstellung des Gutachtens fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

 

§5 Sachverständigenhonorar

  1. Das Honorar richtet sich bei Schadengutachten nach der Schadenshöhe und liegt gemäß der ausliegenden Honorartabelle.
  2. Bei Bewertungen gelten die Honorare gemäß „Honorartabelle für Bewertungen“.
  3. Für Beratungen und nach Zeitaufwand erstellte Gutachten gilt der aktuell gültige Stundensatz.
  4. De- und Montagearbeiten, die zur vollständigen Schadenfeststellung erforderlich sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

§6 Entschädigung gemäß JVEG

  1. Die Entschädigung für Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung von Gutachten, einschließlich aller Nebenkosten, richtet sich nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

  2. Im Falle einer gerichtlichen Bestellung oder Tätigkeit als gerichtlicher Gutachter werden sämtliche Entschädigungen, wie Zeitaufwand, Reisekosten und sonstige Aufwendungen, ebenfalls gemäß den aktuellen Bestimmungen des JVEG berechnet und in Rechnung gestellt.

  3. Sollte eine Differenz zwischen der privaten und der gerichtlichen Entschädigung entstehen, wird diese nach den Sätzen des JVEG ausgeglichen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§7 Stornierung

Eine schriftliche Stornierung per E-Mail oder Fax ist jederzeit möglich. Vor Beginn der Auftragsdurchführung wird eine Pauschale von 100 € zzgl. MwSt. berechnet, danach wird der volle Rechnungsbetrag fällig.

 

§8 Gutachtenerstellung und -versand

Der AG erhält das Gutachten in dreifacher Ausfertigung. Der Versand erfolgt auf Risiko des AGs an die vom AG gewünschte Adresse.

 

§9 Rechte, Pflichten und Befugnisse des Sachverständigen

  1. Der Auftrag wird nach geltenden Grundsätzen unparteiisch und sachkundig durchgeführt.
  2. Der Sachverständige darf alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich mehrerer Besichtigungen, Funktionsprüfungen und der Anfertigung von Fotos.
  3. Der AG ermächtigt den Sachverständigen zur Durchführung von Probefahrten, falls diese zur Schadensfeststellung erforderlich sind. Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die im Rahmen einer üblichen Funktionsprüfung entstehen.
  4. Der Sachverständige darf für spezifische Prüfungen oder technische Maßnahmen qualifizierte Fachbetriebe beauftragen, ohne dass es der Zustimmung des AGs bedarf.

§10 Mitwirkungspflicht des AGs

Der AG ist verpflichtet, alle zur Gutachtenerstellung relevanten Informationen umfassend und wahrheitsgemäß anzugeben, insbesondere den Schadenshergang, Vorschäden und Altschäden.

 

§11 Urheberrecht

  1. Der AG darf das Gutachten ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck nutzen. Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen gestattet.
  2. Das Urheberrecht verbleibt beim Sachverständigen.

§12 Auskunftspflicht

Der AG kann jederzeit Auskünfte zum Stand des Gutachtens und zur Höhe etwaiger Zusatzkosten verlangen.

 

§13 Vergütung und Abrechnung

  1. Die Honorarabrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührentabelle oder den konkret vereinbarten Preisen.
  2. Vorauszahlungen können für die zu erwartenden Kosten gefordert werden; erst nach Zahlungseingang wird der Auftrag bearbeitet.
  3. Das Gutachten wird dem AG in zweifacher Ausfertigung bereitgestellt. Weitere Kopien werden gesondert in Rechnung gestellt.

§14 Haftung

  1. Der Sachverständige haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Die Haftung für alle Ansprüche ist auf 100.000 € für Personen- und Sachschäden sowie auf 100.000 € für Vermögensschäden beschränkt.
  3. Schäden, die im Rahmen üblicher Funktionsprüfungen entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

§15 Ermächtigung zur Probefahrt und Prüfungen

Der AG ermächtigt den Sachverständigen zur Durchführung von Probefahrten und Funktionsprüfungen, die zur Schadensaufnahme erforderlich sind. Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch übliche Prüfungen entstehen.

 

§16 Unteraufträge und Zusatzkosten

Der Sachverständige kann qualifizierte Fachbetriebe für spezialisierte Arbeiten wie Demontage oder weitere technische Prüfungen beauftragen. Die Auswahl der Fachbetriebe liegt im Ermessen des Sachverständigen.

 

§17 Zusatzregelungen für offene Kostenkalkulationen

Werkstätten dürfen keine offenen Kostenvoranschläge ohne Preisbindung erstellen, da die AGB des ZDK eine Bindungsfrist vorsehen. Der Sachverständige kann jedoch eine offene Kostenkalkulation erstellen, da er nicht an Preisbindungen gebunden ist.

 

§18 Kündigung

Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich.

 

§19 Widerrufsrecht

Der AG kann den Vertrag bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ausgenommen sind Aufträge, bei denen der AG einer sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§20 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Bastian Kfz Gutachter Sachverständigenbüro e.K.

 

§21 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Bastian KFZ-Gutachter Sachverstänigenbüro e.K.

Bergstraße 2

66871 Theisbergstegen

 

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